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Slowenien-Fahrervisum

Es gibt Länder, von denen wir weltweit immer wieder hören und die uns vertraut sind, und auch Länder, von denen wir selten hören, mit denen wir aber dennoch in Kontakt stehen. Eines dieser europäischen Länder, von dem wir selten hören, das aber allmählich weltweit an Aufmerksamkeit gewinnt, ist Slowenien. Slowenien verlangt je nach Einreisezweck unterschiedliche Visa. Das slowenische Fahrervisum ist eines davon. Es wird von Personen benötigt, die Fracht oder Passagiere nach Slowenien befördern.

Die Voraussetzungen für ein slowenisches Fahrervisum sind unten aufgeführt.

Wie bewerbe ich mich?

      • Um die Frage zu klären, wo ein slowenisches Führerscheinvisum beantragt werden kann, können Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an die slowenische Botschaft in Ankara wenden. Selbstverständlich ist vorher ein Termin zu vereinbaren. Anträge ohne Termin werden in keinem Fall bearbeitet. Das Honorargeneralkonsulat in Istanbul ist in diesem Bereich nicht autorisiert. An dieser Stelle ist die Gültigkeit des slowenischen Führerscheinvisums zu beachten. Dieses Visum ist maximal 90 Tage gültig, d. h. 180 Tage. Wird dieser Zeitraum überschritten, muss der Antrag mit denselben Unterlagen erneut gestellt werden.Sofern keine besonderen Umstände vorliegen, erfolgt die Bewilligung oder Ablehnung des Führerscheinvisums innerhalb von 15 Tagen. Sie sollten jedoch einen Monat vor Ihrer Abreise nach Slowenien einen Antrag stellen können. In manchen Fällen kann die slowenische Botschaft zusätzliche Unterlagen anfordern.

        Bei Fragen zur Antragstellung können Sie sich auch an die zuständigen Stellen wenden.

Erforderliche Unterlagen für die Bewerbung

  • Für das slowenische Fahrervisum werden folgende Dokumente benötigt:
    • Fahrzeugschein
    • Ausfuhrgenehmigung C2
    • Eine in allen Schengen-Ländern gültige Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro
    • Kennzeichen des zu verwendenden Fahrzeugs
    • Versicherungsdaten und Sozialversicherungsnachweis des jeweiligen Fahrers
    • Geplante Ein- und Ausreisedaten nach Slowenien
    • Gültige und aktuelle Informationen über das Unternehmen, mit dem in Slowenien zusammengearbeitet wird
    • Ruhestandsbescheinigung, falls der Fahrer im Ruhestand ist, oder TR-Identifikationsnummer, falls er/sie angestellt ist
    • Dokument mit den Informationen des jeweiligen Unternehmens, aus dem hervorgeht, dass er/sie in Slowenien arbeitet
    • Kontoauszug des Unternehmens
    • Fotokopie des Fahrers Ausweis
    • Das Fahrerfoto muss gemäß den relevanten Kriterien aufgenommen werden (2 biometrische Fotos).
    • Das slowenische Antragsformular muss vollständig, fehlerfrei und wahrheitsgemäß ausgefüllt und mit handschriftlicher Unterschrift unterschrieben werden.
    • Der Reisepass ist, wie in anderen Ländern auch, drei Monate nach der Ausreise gültig und muss bis zu zehn Jahre gültig sein (die letzten beiden Seiten müssen leer sein).
    • Informationen zu den Immobilien des Unternehmens, falls vorhanden.
    • International gültiger Führerschein.
    • Informationen zum Ort der Reservierung oder Unterbringung.
    • Falls die Person als Fahrer im Auftrag einer öffentlichen Einrichtung nach Slowenien reist, werden zusätzliche Dokumente benötigt.

    Slowenisches Führerscheinvisum Wie aus den obigen Informationen hervorgeht, werden drei Arten von Dokumenten benötigt: persönliche, finanzielle und berufliche Dokumente. Natürlich muss auch die Visumantragsgebühr entrichtet werden. Die Höhe der Visumgebühr erfahren Sie bei der slowenischen Botschaft.